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   OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02   

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https://dejure.org/2003,1702
OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02 (https://dejure.org/2003,1702)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.01.2003 - 7 U 1167/02 (https://dejure.org/2003,1702)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 7 U 1167/02 (https://dejure.org/2003,1702)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachteiligung anderer Insolvenzgläubiger bei Zahlung von Arbeitnehmersozialversicherungsanteilen an die Einzugsstelle trotz Krise; Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens; Begriff der "Zahlungsunfähigkeit" nach der Insolvenzordnung und Abgrenzung zum Begriff der ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Anfechtung von Zahlungen des Arbeitnehmeranteils der Sozialversicherungsbeiträge

  • zvi-online.de

    InsO §§ 129 ff.; SGB III § 208 Abs. 2; StGB § 266a Abs. 1; GmbHG § 64 Abs. 2 Satz 1
    Privilegierung des Anspruchs der Einzugstelle auf Zahlung der Arbeitnehmerbeträge auch gegenüber anderen Gläubigern im Rahmen der Insolvenzanfechtung

  • Judicialis

    InsO § 17 Abs. 1; ; InsO § ... 17 Abs. 2; ; InsO § 17 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 22 Abs. 3; ; InsO § 97; ; InsO §§ 129 ff.; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 130; ; InsO § 133; ; InsO § 143; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 858; ; StGB § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 64 Abs. 2; ; StGB § 226a; ; StGB § 266a Abs. 1; ; StGB § 266a Abs. 5 a.F.; ; DÜG § 1; ; GmbHG § 64 Abs. 1; ; GmbHG § 64 Abs. 2 Satz 1; ; GmbHG § 64 Abs. 2 Satz 2; ; SGB III § 208 Abs. 2; ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4; ; KO § 61 Abs. 1 Nr. 1e; ; SGB IV § 28h Abs. 2; ; SGB X § 66 Abs. 3; ; AO §§ 12 ff.; ; AO §§ 281 ff.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Alt. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 709 Satz 2; ; ZPO § 711

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch einer Krankenkasse in ihrer Eigenschaft als Einzugsstelle für die Gesamtsozialversicherunsbeiträge gegen den Geschäftsführer einer GmbH wegen Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung in der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 129 InsO, §§ 129 ff InsO, § 208 Abs 2 SGB 3, § 266a Abs 1 StGB, § 64 Abs 2 S 1 GmbHG, § 823 Abs 2
    Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Vorenthalten, Zahlungsmöglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 2235
  • ZIP 2003, 360
  • NZI 2003, 375
  • NZS 2003, 546 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99

    Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02
    Unabhängig von der Frage der Anfechtbarkeit einer Zahlung nach §§ 129 ff. InsO (dazu LS 1) verwehrt der Schutzzweck des § 226a StGB dem Geschäftsführer in diesem Falle die Berufung auf den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens (Abweichung von BGH, VI. Zivilsenat, Urt. v. 14.11.2000, NJW 2001, 967).

    Für eine Privilegierung des Anspruches der Einzugsstellen auf Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge sprechen aber auch der Schutzzweck des § 266a StGB im Lichte seiner Entstehungsgeschichte, die Systematik des § 266a Abs. 5 StGB a.F. und schließlich die Rechtsprechung des VI. Zivilsenates des BGH zu den Pflichten des Arbeitgebers i.S.v. § 266a StGB im Vorfeld einer sich abzeichnenden Zahlungskrise (vgl. etwa Urteil vom 14.11.2000, NJW 2001, 967, 968).

    Schließlich kann die Rechtsprechung sowohl des 5. Strafsenates des BGH (Beschluss vom 28.05.2002, a.a.O.) als auch des VI. Zivilsenates des BGH (Urteil vom 14.11.2000, NJW 2001, 967, 968; Urteil vom 11.12.2001, JZ 2002, 666, 668) zur sog. omissio libera in causa nur mit dem vom Senat vertretenen Verständnis einer Privilegierung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gegenüber den sonstigen Verpflichtungen eines Arbeitgebers i.S.v. § 266a Abs. 1 StGB vereinbart werden.

    Auch der VI. Zivilsenat des BGH geht in seinem Urteil vom 14.11.2000 (NJW 2001, 967, 969) davon aus, dass mit dem genannten Einwand die Schadensursächlichkeit des Versäumnisses des Schuldners angegriffen wird.

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02
    Der Beklagte wendet zwar zutreffend ein, die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes des § 266a Abs. 1 StGB setze voraus, dass der Gemeinschuldnerin die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge im Fälligkeitszeitpunkt möglich gewesen sei (vgl. BGH, VI. Zivilsenat, Urteil vom 11.12.2001, JZ 2002, 666, 667; 5. Strafsenat, Beschluss vom 28.05.2002, NJW 2002, 2480, 2481).

    Der Anspruch der Einzugsstellen auf Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ist nach Auffassung des Senates, der insoweit der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats (vgl. Urteil vom 21.01.1997, NJW 1997, 1237) und des 5. Strafsenates (vgl. Beschluss vom 28.05.2002, NJW 2002, 2480, 2481) des BGH folgt, gegenüber anderen Verbindlichkeiten des Arbeitgebers i.S.v. § 266a StGB privilegiert.

    Zur näheren Begründung nimmt der Senat auf die Ausführungen des 5. Strafsenates in seinem Beschluss vom 28.05.2002 (a.a.O.) Bezug.

    Schließlich kann die Rechtsprechung sowohl des 5. Strafsenates des BGH (Beschluss vom 28.05.2002, a.a.O.) als auch des VI. Zivilsenates des BGH (Urteil vom 14.11.2000, NJW 2001, 967, 968; Urteil vom 11.12.2001, JZ 2002, 666, 668) zur sog. omissio libera in causa nur mit dem vom Senat vertretenen Verständnis einer Privilegierung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gegenüber den sonstigen Verpflichtungen eines Arbeitgebers i.S.v. § 266a Abs. 1 StGB vereinbart werden.

  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von

    Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02
    Vielmehr hat der Arbeitgeber, soweit die vorhandenen finanziellen Mittel nicht zur Begleichung aller fälligen Verbindlichkeiten ausreichen, die vorhandenen Mittel vorrangig zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH, VI. Zivilsenat, Urteil vom 21.01.1997, NJW 1997, 1237; 5. Strafsenat, a.a.O.).

    Der Anspruch der Einzugsstellen auf Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ist nach Auffassung des Senates, der insoweit der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats (vgl. Urteil vom 21.01.1997, NJW 1997, 1237) und des 5. Strafsenates (vgl. Beschluss vom 28.05.2002, NJW 2002, 2480, 2481) des BGH folgt, gegenüber anderen Verbindlichkeiten des Arbeitgebers i.S.v. § 266a StGB privilegiert.

    Trotz der seinerzeit im Wirtschaftsausschuss des Bundestages geäußerten Kritik gerade im Hinblick auf die unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmerbeiträge gegenüber anderen Forderungen hat der Rechtsausschuss an der dann in Kraft getretenen Regelung mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die besondere strafrechtliche Schutzbedürftigkeit der Aufbringung der Mittel zur Sozialversicherung festgehalten (näher zur Entstehungsgeschichte auch BGH, Urteil vom 21.01.1997, NJW 1997, 1237; Härtens wistra 1986, 154, 155).

  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

    Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02
    Der Beklagte wendet zwar zutreffend ein, die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes des § 266a Abs. 1 StGB setze voraus, dass der Gemeinschuldnerin die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge im Fälligkeitszeitpunkt möglich gewesen sei (vgl. BGH, VI. Zivilsenat, Urteil vom 11.12.2001, JZ 2002, 666, 667; 5. Strafsenat, Beschluss vom 28.05.2002, NJW 2002, 2480, 2481).

    Der Beklagte hat entgegen der von ihm vertretenen Auffassung mit dem Vortrag, zum Zeitpunkt der Fälligkeit der streitgegenständlichen Sozialversicherungsbeiträge seien bereits keine Arbeitslöhne mehr gezahlt worden, auch nicht der ihm nach der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH (vgl. Urteil vom 11.12.2001, JZ 2002, 666, 668) obliegenden sekundären Darlegungslast genügt.

    Schließlich kann die Rechtsprechung sowohl des 5. Strafsenates des BGH (Beschluss vom 28.05.2002, a.a.O.) als auch des VI. Zivilsenates des BGH (Urteil vom 14.11.2000, NJW 2001, 967, 968; Urteil vom 11.12.2001, JZ 2002, 666, 668) zur sog. omissio libera in causa nur mit dem vom Senat vertretenen Verständnis einer Privilegierung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gegenüber den sonstigen Verpflichtungen eines Arbeitgebers i.S.v. § 266a Abs. 1 StGB vereinbart werden.

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02
    Zahlt der Geschäftsführer einer GmbH in der Krise der Gesellschaft den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung an die Einzugsstelle, so ist diese Zahlung nicht gemäß §§ 129 ff. InsO anfechtbar, weil mit ihr keine Benachteiligung der anderen Insolvenzgläubiger i.S.v. § 129 Abs. 1 InsO verbunden ist (Abweichung von BGH, IX. Zivilsenat, Urt. v. 25.10.2001, NJW 2002, 512).

    Der Senat verkennt nicht, dass der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des BGH einer solchen Privilegierung insbesondere in seinem Urteil vom 25.10.2001 (NJW 2002, 512) eine Absage erteilt hat.

  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 123/00

    Verantwortlichkeit des GmbH-Geschäftsführers für die Abführung von

    Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02
    Wegen der unzureichenden Darlegung durch den Beklagten kann der Senat die Frage offen lassen, ob dem Beklagten die Berufung auf die fehlende Zahlungsfähigkeit nach § 266a Abs. 1 StGB nicht von vornherein verwehrt gewesen wäre, etwa, weil er möglicherweise die Zahlungsvorgänge der Gemeinschuldnerin nicht ordnungsgemäß dokumentiert hat (vgl. Plagemann, EWiR 2002, 263) oder weil er seiner Antragspflicht aus § 64 Abs. 1 GmbHG nicht rechtzeitig nachgekommen ist (vgl. Brückl/Kersten, NJW 2003, 272, 273).
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02
    Zwar hat der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des BGH in einem obiter dictum im Rahmen des Urteils vom 08.01.2001 (NJW 2001, 1280, 1282) ausgeführt, das Bestreben eines Geschäftsführers, sich durch die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die Einzugsstelle einer persönlichen deliktischen Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a StGB zu entziehen, sei kein im Rahmen des § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG beachtlicher Umstand (vgl. auch Goette, Die GmbH, 2. Aufl., Rdn. 222).
  • OLG Hamburg, 22.03.2002 - 1 U 55/01

    Anfechtung von Zahlungen an den Träger der Sozialversicherung nach Anzeige der

    Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02
    In diesem Sinne hat etwa auch das OLG Hamburg in seinem Urteil vom 22.03.2002 (ZIP 2002, 1360) zu § 129 Abs. 1 InsO entschieden (zustimmend auch Goette, DStR 2002, 369; Gundlach/Frenzel/Schmidt, DZWiR 2002, 89 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02
    In diesem Sinne hat etwa auch das OLG Hamburg in seinem Urteil vom 22.03.2002 (ZIP 2002, 1360) zu § 129 Abs. 1 InsO entschieden (zustimmend auch Goette, DStR 2002, 369; Gundlach/Frenzel/Schmidt, DZWiR 2002, 89 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 296/98

    Polizeiliche Untersagung der Naßauskiesung; Berücksichtigung rechtmäßigen

    Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02
    Ausgangspunkt für die Frage der Beachtlichkeit des Einwandes des rechtmäßigen Alternativverhaltens ist der Schutzzweck der jeweiligen Haftungsnorm (BGH, Urteil vom 24.10.1985, BGHZ 96, 158, 173; Urteil vom 03.02.2000, JZ 2000, 1004, 1005; Lange, Schadensersatz, 2. Aufl., § 4 XII, S. 197, 204; Staudinger/Schiemann, BGB, 13. Aufl., § 249 Rdn. 102).
  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 42/94

    Vorrangige Tilgung der Arbeitnehmeranteile bei Teilzahlung zum

  • RG, 28.09.1921 - I 46/21

    Entschädigungspflicht des Reichs bei Patentbenutzung

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

  • BGH, 30.07.2003 - 5 StR 221/03

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Zahlungsunfähigkeit; Lauf der

    Das entspricht im übrigen auch der eigenen Auffassung dieses Senats (kritisch hierzu OLG Dresden ZIP 2003, 360, 364).
  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Mit der von dem Berufungsgericht (ZInsO 2003, 376 = ZIP 2003, 360) zugelassenen Revision erstrebt der Beklagte weiterhin die Abweisung der Klage.
  • OLG Brandenburg, 31.03.2005 - 11 U 103/04

    Beweislast des Gläubigers bei Inanspruchnahme einer GmbH aus verzögerter

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung bisher eine Verlagerung der Darlegungslast nur in Erwägung gezogen, wenn sich im Zeitpunkt der streitigen vorzunehmenden oder unterlassenen Rechtshandlung die GmbH bereits in der Krise befand (BGHZ 126, 181, 200, rechnerische Überschuldung; OLG Köln WM 2001, 1160, rechnerische Überschuldung; OLG Dresden ZIP 2003, 360; OLG Düsseldorf GmbHR 2000, 939 und OLG Brandenburg GmbHR 2003, 595 jeweils zur Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen).
  • OLG Koblenz, 28.04.2005 - 10 U 1246/04

    Insolvenzanfechtung: Zahlung an Sozialversicherungsträger nach Drohung mit

    Die von der Berufung in Bezug genommene Entscheidung des OLG Dresden vom 16.1.2003 (ZIP 2003, 360) steht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH (BGHZ 149, 100= NJW 2002, 512; Urteil vom 12.2.2004, NJW 2004, 2163).
  • OLG Dresden, 31.07.2003 - 13 U 234/03

    Anforderungen an den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

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  • AG Bielefeld, 05.01.2005 - 15 C 779/04
    Soweit vertreten wird, auf Grund des besonderen Schutzes der Beiträge zur Sozialversicherung in § 266 a StGB seien diese auch insolvenzrechtlich als privilegiert anzusehen und deshalb von einer Anfechtung auszunehmen (OLG Dresden ZIP 2003, 360 - Brückel/Kersten, NZI 2004, 422, 424) folgt das Gericht dieser Auffassung nicht.
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